Allgemeine Geschäftbedingungen


§ 1 Abschluß des Reisevertrages

1.a. Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie uns den Abschluß eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, per Internet, mündlich oder
fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Personen. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch uns zustande. Die Anmeldung bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach dem Vertragsabschluss werden wir Ihnen die Reisebestätigung zukommen lassen.
1.b. Für die Beratung und Vermittlung der von uns veranstalteten Reisen stehen wir Ihnen zur Verfügung. Sie sind nicht berechtigt, von den Reisebedingungen oder den Prospektaussagen abweichende Zusagen zu machen, oder vertretungsweise rechtsgeschäftliche Willenserklärungen mit Wirkung für uns abzugeben.

 


§ 2 Bezahlung

2.a. Mit Erhalt der Rechnung / Bestätigung erhalten Sie den Sicherungsschein. Nach erhalt Zahlen Sie bitte 25 % des Reisepreises an.
2.b. Der Restbetrag ist vier Wochen vor Reiseantritt bei uns eingehend zu leisten. Vertragsabschlüsse innerhalb von vier Wochen vor Reisebeginn verpflichten den Reisenden zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises.
2.c. Die Verpflichtung zur Aushändigung des Sicherungsscheines
besteht nicht, wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert.

 


§ 3 Leistungen und Preise


3.a. Der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen in unserem Prospekt sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in unserer Reisebestätigung. Die in dem Prospekt enthaltenen Angaben sind für uns bindend. Wir behalten uns jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben zu
erklären, über die wir Sie, soweit möglich selbstverständlich informieren werden.
3.b. Die Preise verstehen sich pro Person und schließen die Fahrt ab Zustiegsort zum Zielort und zurück ein.
3.c. Ermäßigungen
Alle Ermäßigungen sind mit der Anmeldung zu beantragen. Gruppen mit 12 und mehr Teilnehmern erhalten eine Ermäßigung auf die Reisekosten
(Grundpreis). Diese Ermäßigung ist nur bei Buchungserleichterung möglich, d.h. bei gemeinsamer Buchung, Zahlung und Abholung der Reiseunterlagen.

 


§ 4 Preisänderungen


4.a. Der Reiseveranstalter kann vier Monate nach Vertragsschluss Preiserhöhungen bis zu 5 % des Gesamtreisepreises verlangen, wenn nachweisbar und erst nach Vertragsabschluss konkret eintretend einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse Rechnung getragen wird. Auf den genannten Umständen beruhende Preiserhöhungen sind nur insoweit zulässig, wie sich die Erhöhung ausgehend vom Beförderungs-, Abgaben- und Wechselkursanteil konkret
berechnet auf den Reisepreis auswirkt. Eine Preiserhöhung kann nur bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt werden. Eine Preisänderung hat der Reiseveranstalter dem Reisenden unverzüglich nach Kenntnis vom Preiserhöhungsgrund zu erklären.

 


§ 5 Leistungsänderungen


5.a. Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
5.b. Eine zulässige Änderung einer wesentlichen
Reiseleistung hat der Reiseveranstalter dem Reisenden unverzüglich nach Kenntnis vom Änderungsgrund zu erklären.
5.c. Alle angebotenen Tagesreisen werden ab 30 Mindestteilnehmer durchgeführt. Kann die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden, behalten wir uns vor, dass die Reise nicht durchgeführt wird. Der Reiseveranstalter wird dem Reiseteilnehmer die Erklärung unverzüglich nach Kenntnis der nicht erreichten Teilnehmerzahl spätestens bis zwei Wochen vor Reisebeginn zugehen lassen

 


§ 6 Rücktritt durch den Kunden / Umbuchungen / Ersatzreisende


6.a. Ein Rücktritt des Kunden vom Reisevertrag ist jederzeit und ohne Angabe von Gründen möglich. Der Rücktritt sollte im Interesse des Kunden schriftlich
erfolgen. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, so beträgt unser pauschalierter Anspruch als angemessener Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für unsere Aufwen-dungen folgende Stornierungsgebühren:
6.b. Stornierungsgebühren:
Rücktritt bis 4 Wochen vor Reisebeginn 20 % vom Reisepreis pro Person.
Rücktritt bis 2 Wochen vor Reisebeginn 40 % vom Reisepreis pro Person.
Rücktritt bis 7 Tage vor Reisebeginn 50 % vom Reisepreis pro Person.
Rücktritt bis 1 Tag vor Reisebeginn 100 % vom
Reisepreis pro Person. Maßgeblich für den Lauf der Fristen ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Dem Reisenden wird der schriftliche Rücktritt empfohlen. Dem Kunden bleibt es vorbehalten, dem Reiseveranstalter nachzuweisen, dass diesem überhaupt kein oder ein
wesentlich niedriger Schaden entstanden ist oder ersparte AGB´s Reisekatalog Aufwendungen höher waren als bei den vorstehenden Pauschalen berücksichtigt.
6.c. Vom Kunden sind Visagebühren sowie reservierte Eintrittskarten für gebuchte Veranstaltungen voll zu bezahlen, sofern wir diese nicht weiterverkaufen können.
6.d. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Reisen mit Schiffspassagen erhöhte Stornokosten entstehen können, die von den jeweiligen Konditionen der Fährgesellschaften abhängen.
6.e. Ersatzreisende. Der Reisende kann sich bis zum Reisebeginn durch einen Dritten ersetzen lassen, sofern dieser den besonderen Reiseerfordernissen genügt und seiner Teilnahme nicht gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegen-stehen und der Reiseveranstalter der Teilnahme nicht aus diesen Gründen widerspricht.



§7  Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter


Wir können in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
7.a. Störung durch den Reisenden. Der Reiseveranstalter kann den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der Reisende trotz Abmahnung erheblich weiter stört, so dass seine weitere Teilnahme für den Reiseveranstalter und/oder die Reiseteilnehmer nicht mehr zumutbar ist. Dies gilt auch, wenn der Reisende sich nicht an sachlich begründete Hinweise hält. Dem Reiseveranstalter steht in diesem Fall der Reisepreis weiter zu, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwertung der Reiseleistung(en) ergeben. Schadens-ersatzansprüche im übrigen bleiben unberührt



§8 Gewährleistung und Abhilfe


8.a. Sind die Reiseleistungen nicht vertragsgemäß, so kann der Reisende Abhilfe verlangen, sofern diese nicht einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Die Abhilfe besteht in der Beseitigung des Reisemangels bzw. einer gleichwertigen Ersatzleistung.
8.b. Der Reisende kann die Herabsetzung des Reisepreises nach § 638 Abs. 3 BGB verlangen, wenn er den oder die Reisemängel beim Reiseleiter, oder falls dieser nicht erreichbar ist, beim Reiseveranstalter direkt anzeigt, soweit nicht erhebliche Schwierigkeiten die Mängelanzeige gegenüber dem Reiseveranstalter unzumutbar machen. Unterlässt der Reisende schuldhaft die Mängelanzeige, so stehen ihm keine Ansprüche auf Herabsetzung des Reisepreises zu.



§9 Haftungsbeschränkung


9.a. Für alle gegen den Reiseveranstalter gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Reiseveranstalter bei Sachschäden bis 1000 Euro.Übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisendem und Reise. Dem Reisenden wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der Abschluss einer Reiseunfall- oder Reisegepäckversicherung empfohlen.

 


§ 10 Ausschlussfrist und Verjährung


10.a. Ansprüche wegen mangelhafter Reiseleistung nach den §§ 651 c bis 651 f BGB hat der Reisende innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Reisende die genannte Frist ohne eigenes Verschulden nicht einhalten konnte.
10.b. Im übrigen gilt, insbesondere auch bei arglistigem
Verschweigen des Mangels, die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren. 11. Pass-, Visa- und gesundheitspolizeiliche Formalitäten
10.c. Exclusive Cars Gauernack weist hiermit daraufhin, dass bei Reisen innerhalb der EU ein zur Reisezeit mindestens 3 Monate gültiger Personalausweis oder Reisepass erforderlich ist.
10.d. Bei pflichtgemäßer Erfüllung der Informationspflicht durch den Reiseveranstalter hat der Reisende die Voraussetzungen für die Reise zu schaffen, sofern sich nicht der Reiseveranstalter ausdrücklich zur Beschaffung der Visa oder Bescheinigungen etc. verpflichtet hat.
10. e. Entstehen z. B. infolge fehlender persönlicher Voraussetzungen für die Reise Schwierigkeiten, die allein auf das Verhalten des Reisenden zurückzuführen sind (z. B. kein Mitführen eines gültigen Personalausweises), so kann der Reisende nicht kostenfrei zurücktreten oder einzelne Reiseleistungen folgenlos in Anspruch nehmen. Insofern gelten die Ziffern über Rücktritt des Kunden und Reiseabbruch entsprechend.

 

 

§ 11 Gerichtsstand


Firmensitz des Reiseveranstalters
11.a. Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen.
11.b. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgeblich.



§ 12 Haftung für Musikkarten


12.a. Bei Musikreisen (Konzert, Oper, Musical usw.) haften wir nicht für die Qualität der Plätze oder der Leistungen des Konzerts, der Oper, des Musicals usw. Nebeneinander liegende Plätze können nicht garantiert werden.



§ 13 Allgemeine Bestimmungen


13.a. Sämtliche Angaben in unseren Prospekten entsprechen dem Stand bei Drucklegung. Die Berichtigung von Druck- und Rechenfehlern behalten wir uns vor. Die Unwirksamkeit einzelner Bestim-mungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden Reisebedingungen.


Menden, 01.01.2023